Eckpunkte zum KfW Sonderprogramm „KfW-Schnellkredit 2020“
Ziel des neuen KfW-Schnellkredits 2020 ist es, insb. kleine bis mittlere Unternehmen
durch KfW-Darlehen in Höhe von 3 Monatsumsätzen pro Unternehmen bis zu einem
Höchstbetrag von 800.000 € und 100 Prozent Haftungsfreistellung mit einer raschen
Liquiditätshilfe zu unterstützen.
Der neue KfW-Schnellkredit ergänzt das bereits bestehende KfW-Sonderprogramm
2020 und die bereits bestehende Soforthilfe für Unternehmen bis 10 Beschäftigte.
Anders als bei dem KfW-Sonderprogramm 20201 mit vorgeschalteter Prüfung durch
die Hausbank des Unternehmens sieht das neue Schnellkredit-Programm 2020
allerdings keine Zukunftsprognose vor, sondern ermöglicht eine Kreditvergabe rein
anhand vergangenheitsbezogener Daten, die so gewählt sind, dass das Risiko einer
Belastung des Bundes durch Ausfälle möglichst reduziert werden kann und durch
höhere Zinseinnahmen ökonomisch kompensiert wird.
Der KfW-Schnellkredit 2020 soll allen Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von
mehr als zehn offenstehen. Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3
Monatsumsätzen des Jahres 2019. Das Kreditvolumen beträgt dabei maximal
800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern. Für
Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 beträgt das maximale
Kreditvolumen € 500.000 Euro.
Das Unternehmen muss mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen
sein (Aufnahme der Geschäftstätigkeit, das heißt Datum der ersten
Umsatzerzielung). Zudem darf das Unternehmen zum 31.12.2019 kein Unternehmen
in Schwierigkeiten gem. EU-Definition gewesen sein. Es muss geordnete
wirtschaftliche Verhältnisse zum 31.12.2019 aufgewiesen haben. Dies erfolgt durch
eine Versicherung des antragstellenden Unternehmens, der eine Belehrung
vorausgegangen ist, dass Betrug strafbar ist.2 Darüber hinaus prüft die Bank vor
Darlehensauszahlung den Umsatz und dass das Unternehmen einen Gewinn
gemacht hat sowie die Anzahl der Beschäftigten.3 Durch diese Kriterien sollen
missbräuchliche Gestaltungen ausgeschlossen werden und die
Ausfallwahrscheinlichkeit geringgehalten werden.
Ziel ist eine schnelle Kreditvergabe. Deshalb stellt die KfW den Finanzierungspartner
(Hausbank) zu 100 Prozent von der Haftung frei.4 Die Hausbank garantiert im
Gegenzug den Verzicht auf jede Form und jeden Umfang der Besicherung.
Zusätzlich darf die Hausbank durch die 100% Haftungsfreistellung auf eine eigene
Risikoprüfung bis auf die oben genannten Überprüfungen und Bestätigungen
verzichten. Auch die KfW nimmt keine Kreditrisikoprüfung vor. Dadurch kann das Ziel
einer sehr schnellen Kreditbewilligung erreicht werden.
Der KfW-Schnellkredit soll eine höhere Zinsmarge als die Kredite des KfWSonderprogramms 2020 haben, nämlich 3 % p.a. Bei einem angenommenen
Bankeneinstand von 0 % geht damit ein Endkreditnehmerzinssatz von einheitlich 3 %
p.a. per heute einher (der Zinssatz kann sich entsprechend Kapitalmarktentwicklung
verändern). Bei außerplanmäßigen Tilgungen oder bei vorzeitiger Rückzahlung des
Kredits werden keine Vorfälligkeitsentschädigungen erhoben. Die Abruffrist nach
Zusage beträgt einen Monat, auf eine Bereitstellungsprovision verzichten wir. Der
Abruf kann in Tranchen erfolgen. Der Kredit ist in 10 Jahren in gleichen Raten
zurückzuzahlen. Wir werden eine tilgungsfreie Zeit von bis zu 2 Jahren ermöglichen.
Die Mittel können insbesondere für Betriebsmittel und auch für Investitionen
herangezogen werden; Umschuldung und Ablösung von
Kreditlinieninanspruchnahmen sind explizit ausgeschlossen.
Wie im KfW Sonderprogramm 2020 sind auch hier Gewinn- und
Dividendenausschüttungen während der Laufzeit des Kredits nicht zulässig.
Ausgenommen hiervon sind marktübliche Vergütungen an Geschäftsinhaber
(natürliche Personen).
Die Kredite dieses Programms können nicht mit den anderen KfW-Krediten
gleichzeitig beantragt werden und auch nicht mit den Instrumentarien des
Wirtschaftsstabilisierungsfonds kombiniert werden (Kumulierungsverbot).
Für dieses Programm ist nach Schätzung der erwartungsgemäß sehr hohen
Nachfrage eine Erhöhung des Garantierahmens auf €150 Mrd. erforderlich. Da der
KfW-Schnellkredit 2020 nur alternativ zu den KfW-Kreditprogrammen angenommen
werden kann, ist die Inanspruchnahme begrenzt. Die Inanspruchnahme wird
zusätzlich durch die Wirkung der höheren Zinsen begrenzt.
Das Angebot des KfW-Schnellkredits ist vorerst bis zum 31. Dezember 2020 befristet
(letztmöglicher Auszahlungszeitpunkt).5
Die Voraussetzung zur Umsetzung des KfW-Schnellkredits 2020 mit Blick auf das
EU Beihilferecht sind im Rahmen des „Temporary Framework for State aid measures
to support the economy in the current COVID-19 outbreak“ bereits geschaffen
worden.
Zusatzerklärung zum KfW-Sonderprogramm 2020
Es besteht Einigung, dass im Rahmen des KfW-Sonderprogramms 2020 die
folgenden Änderungen vorgenommen werden solle:
- Verlängerung der Laufzeit (im Einklang mit dem Temporary Framework der EU
KOM) von bis zu fünf auf bis zu 6 Jahre. Zusätzlich Prüfung, ob auf Basis des
veränderten Temporary Framework der EU KOM vom 3. April 2020 bei
Darlehen bis zu 800.000 Euro eine Verlängerung der Laufzeit auf 10 Jahre
möglich ist.
- Streichung der Vorgabe einer positiven Fortführungsprognose im KfWMerkblatt;
stattdessen wird ausschließlich darauf abgestellt, dass das
Unternehmen zum 31.12.2019 geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
aufgewiesen hat (in diesem Fall wird eine positive Fortführung vermutet).
- Mit Blick auf die bestehende Forderung banküblicher Sicherheiten wird
abweichend von den außerhalb von Krisenzeiten branchenüblichen Standards keine umfassende Besicherung verlangt.
1 beinhaltet den KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit Universell, KfW-Kredit für Wachstum und
Globaldarlehen an Geschäftsbanken.
2 Im Einzelnen bestätigt der Antragsteller durch schriftliche Versicherung, dass es zum Stichtag keine
ungeregelten Zahlungsrückstände von mehr als 30 Tagen gab, dass keine Insolvenzantragspflicht
bestand, noch die Absicht, in den nächsten drei Monaten einen Antrag zu stellen, dass das
Unternehmen nicht in einem Konkurs- oder Nachlassverfahren oder in Liquidation war und dass keine
parallelen Anträge eingereicht wurden.
3 Berechnet als Gewinn im Durchschnitt der letzten drei vorliegenden Jahre, in aller Regel 2017-2019.
Liegen Informationen zum Gewinn nur für einen kürzeren Zeitraum vor, so wird dieser kürzere
Zeitraum zugrunde gelegt. Die Prüfung erfolgt durch die Bank anhand der GuV und der Lohn-und
Gehaltsunterlagen.
4 Die 100%ige Haftungsfreistellung ist daran gebunden, dass die Hausbank eine übliche
Schadensfallbearbeitung sicherstellt. Tut sie das nicht, verliert sie die Haftungsfreistellung. Die
Hausbanken bleiben verpflichtet die Forderungen einzutreiben.
5 Beihilferechtliche Vorgabe; Temporary Framework ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.