Steuerentlastungen für Gastronomie, Pendler und Ehrenamt beschlossen

Wie versprochen liefern wir mit dem Steueränderungsgesetz 2025 finanzielle Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger und Gastronomie.
☑ Wir senken die Mehrwertsteuer in der Gastronomie auf 7 %
So schaffen wir Planungssicherheit für die Gastronomie, Metzgereien, Cafés und auch die Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten und Schulen. Wir schaffen Spielraum, um Preiserhöhungen zu verhindern.
☑ Wir erhöhen die Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer
So stärken wir alle, die auf dem Weg zur Arbeit auf das Auto angewiesen sind.
☑ Wir erhöhen die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro.
Ohne Ehrenamt geht es nicht. Wir honorieren das große ehrenamtliche Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger.
☑ Vereinsvorsitzende und Schatzmeister werden von Bürokratie entlastet. Die Freigrenzen für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb werden von 45.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht und Freigrenzen zur zeitnahen Mittelverwendung von 45.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht.