Wahlrechtsreform der Ampel ist verfassungswidrig!

Das #Bundesverfassungsgericht hat der #ampel eine deutliche Klatsche erteilt. Ihre #Wahlrechtsreform mit der die Ampelparteien die Stimmen der bayerischen Wählerinnen und Wähler für die CSU streichen wollten, ist verfassungswidrig. Die Abschaffung der #Grundmandatsklausel muss aufgehoben werden.
Trotzdem wird die direkte Demokratie geschwächt. Weiterhin kann es passieren, dass Stimmkreisbewerber zwar die Wahl gewinnen, aber am Ende nicht in den Bundestag einziehen dürfen. Dies darf so nicht bleiben. Ministerpräsident Markus Söder hat bereits klar gemacht: Sollten die Wähler uns in der nächsten Regierung sehen, werden wir dieses Ampel-Gesetz umgehend ändern. Das ist für die CSU eine Koalitionsbedingung für eine nächste Bundesregierung“